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05.12.2025
Kenja: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Baumschulgehölzpflanzen, Blumenzwiebeln, Knollengewächsen, Schnittblumen und Topfpflanzen gegen Botrytis
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Kenja (008662-00) gegen Botrytis bekannt.
- in Baumschulgehölzpflanzen im Abstand von mind. 14 Tagen (03-005) und mind. 39 Tage (03-002)
- in Blumenzwiebeln und Knollengewächsen im Abstand von mind. 14 Tagen (03-006) und mind. 39 Tage (03-003)
- in Schnittblumen und Topfpflanzen im Abstand von mind. 14 Tagen (03-004) und mind. 39 Tage (03-001)
PS Info-Liste Neue Zulassungen